AGB
1. Allgemeines
1.1. murtalinfo (mi) ist Inhaber eines Branchenmarktes, Online- Anzeigenmarktes, sowie eines Content Management Systems für Werbeportale und bietet dem Auftraggeber (AG) die Möglichkeit umfangreiche Brancheneinträge gegen Entgelt für eine im Vertrag vereinbarte Laufzeit zu veröffentlichen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die mi gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des AG
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des AG bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.
2.2. Alle Leistungen der mi sind vom AG zu überprüfen.
2.3. Der AG wird mi unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Müssen Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von mi wiederholt werden, so haftet der AG dafür.
2.4. Der AG ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. mi haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird mi wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der AG mi schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die mi durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen
2.5. Der AG ist für alle im Branchenverzeichnis, in seinem Werbeprofil so wie in seinem Online- Anzeigenpaket veröffentlichen Anzeigen, Angaben und Darstellungen selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich alle Angaben so wie jede aufgegebene Anzeige auf Korrektheit, die guten Sitten, sowie Seriosität zu prüfen. Bei o.g. Verstoß hat mi das sofortige Recht die Brancheneinträge, die Anzeigen, das Werbeportal usw. inaktiv zu setzen und zu löschen.
2.6. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von mi erforderlichen Passwörter und Logins vertraulich zu behandeln.
3. Leistungsstörungen
3.1. mi verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt mi die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist mi verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
3.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von mi erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. mi wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
3.3. Der AG wird mi bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-mail an mi zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.
4. Haftung
4.1. mi haftet dem AG für von mi nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens.
4.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
4.4. Sofern mi das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die mi diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
5. Vergütung
5.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
5.2. mi ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
5.3. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, im Voraus verrechnet. Die von mi gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem mi über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist mi berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist mi berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. mi ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
5.4. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer von mi anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
5.5 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte mi für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG mi schad- und klaglos halten.
6. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
7. Laufzeit des Vertrags
7.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch den AG in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt, verlängerte sich die Vertragszeit um ein Jahr.
7.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
8. Datenschutz
8.1. mi wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom mi erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. mi verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
8.2. mi ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an mi sowie der Verarbeitung solcher Daten durch mi ist vom AG sicherzustellen.
8.3. mi ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von mi gespeicherten Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. mi ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
8.4. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der AG seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
9. Geheimhaltung
9.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
9.2. Die mit mi verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
10. Sonstiges
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
10.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
10.3. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. mi ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit mi konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
10.4. mi ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
10.5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Das UN - Kaufrecht wird ausgeschlossen. Es gilt unabhängig vom Streitwert das Bezirksgericht Judenburg als für sämtliche Streitigkeiten zuständiges Gericht.
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