„Sterben und Tod im gesellschaftlichen Wandel“ war kürzlich das Thema des Katholischen Bildungswerks im Pfarrsaal Judenburg St. Nikolaus.
Der Moraltheologe und Medizinethiker Dr. Johann Platzer gestaltete den Abend nicht als reinen Vortragsabend, sondern ermöglichte den Teilnehmenden, ihn jederzeit bei Fragen zu unterbrechen, was die Aufmerksamkeit erhöhte.
Die Gesellschaft wird älter, die Menschen leben länger und sterben auch länger. Medizinische Fortschritte werfen ethische Fragen auf: Wie kann die Lebensqualität von Sterbenden gewahrt werden?
Heutzutage sterben wir eher langsam und vorhersehbar, statt plötzlich und unerwartet. Obwohl die irdisch-biologische Lebensspanne länger geworden ist, hat unser Leben an Bedeutung verloren. Wir leben und sterben in einer Organisationsgesellschaft und müssen den Umgang mit dem Sterben organisieren.
Seit 2022 ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen der assistierte Suizid für sterbewillige Personen erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine Beihilfe zur autonomen Selbsttötung des Patienten. Dabei wird das Mittel nicht aktiv verabreicht, sondern lediglich zur Verfügung gestellt, sodass der Patient es selbst einnehmen kann. Ärztinnen und Ärzte ist die Beihilfe zur Selbsttötung laut Berufsordnung untersagt.
Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht eine Person einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich, wie fast weltweit, ausnahmslos verboten (Ausnahmen bestehen in einigen Benelux-Staaten und im US-Bundesstaat Oregon unter strengen Auflagen).
Die Sorge am Lebensende erfordert in der Spätmoderne neue Ansätze, die durch Selbstverantwortung, Mitverantwortung und ein Zusammenspiel von professionell-institutioneller und ehrenamtlicher Sorge geprägt sind. Dadurch wird „das Sterben“ zunehmend ein zentrales Thema in der Diskussion über die Zukunft der öffentlichen Gesundheit und der gesellschaftlichen Solidarität.
Autor und Fotocredit: Walter Schindler
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